Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten
Ich bin Wahlärztin, das bedeutet: Sie erhalten eine Honorarnote von mir, die Sie nach Bezahlung dann bei Ihrer Krankenversicherung bzw bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können und einen Kostenersatz rückerstattet bekommen.
Gerne übernehme ich diese Einreichung für Sie...
Die erhaltenen Rezepte können Sie direkt in der Apotheke einlösen.
Ich behandle sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten. Einige Leistungen werden jedoch nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Natürlich informiere ich Sie hier von Fall zu Fall und klären Sie über entstehende Kosten individuell auf.